Die Gebühren für eine Untersuchung und/oder Behandlung im Notdienst erfolgt nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im 2-4-fachen Satz, wobei bei jeder Vorstellung eines Notfalls in einer Tierarztpraxis zunächst grundsätzlich eine einmalige Gebühr von 50,-€ netto vorgeschrieben ist.